Welche Möglichkeiten gibt es für die Bestattung?
Die Bestattungsarten kurz vorgestellt
Die klassischen Bestattungsarten sind die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Die Seebestattung ist keine Art, sondern eine Form, da dieser die Feuerbestattung vorausgeht. Je nach Bestattungsgesetz werden neben der Beisetzung im Grab alternative, naturnahe Bestattunsformen erlaubt.
Erdbestattung
Der Verstorbene wird in einen Sarg eingebettet und in ein Erdgrab auf einen städtischen oder kirchlichen Friedhof beigesetzt.
Feuerbestattung
Der Verstorbene wird ebenfalls in einen Sarg eingebettet, zum Friedhof überführt und nach der so genannten zweiten Leichenschau im Krematorium eingeäschert. Die entstehende Asche wird in einer Urne gesammelt und in einem Urnengrab beigesetzt.
Grundlage für weitere Beisetzungsarten ist immer die Einäscherung des Verstorbenen.
Die Grabstätte als Ruheplatz für jeden
Ein Grab für Sternenkinder auf dem Friedhof in Gera
Nicht zum Leben geboren – Sternenkinder
Bereits seit 2007 beteiligt sich GBG Bestattungen in Zusammenarbeit mit dem Waldklinikum Gera gGmbH und der Klinikseelsorge an der Bestattung der frühgeborenen bzw. totgeborenen Kinder (Sternenkinder) in einem Ehrengrab auf dem Untermhäuser Friedhof in Gera.
Wir übernehmen in diesem Zusammenhang die Kosten für den Sarg, den Blumenschmuck, dass Einbetten und die Überführung zum Friedhof.

Grabarten
Es gibt für Erdbestattungen und Feuerbestattungen Reihengräber, hier legt die Friedhofsverwaltung die Lage des Grabes fest. Es gibt noch Wahlgräber, hier können die Angehörigen die Lage des Grabes selbst aussuchen und bestimmen. Die Ruhefrist für Urnengräber beträgt in der Regel 15 Jahre und für Erdgräber 20 Jahre. Die genaue Ruhefrist wird in der jeweiligen Friedhofssatzung geregelt.
Wir vermitteln Ihnen gerne einen Steinmetz für den passenden Grabstein.